Das Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Zug wurde per August 2025 revidiert. Mit der Teilrevision des Kinderbetreuungsgesetzes beteiligt sich der Kanton neu an den durchschnittlichen familienergänzenden Betreuungskosten der Erziehungsberechtigten im Vorschulbereich. Die Gemeinden sollen bei der Ausgestaltung der Betreuungsgutscheine aber weiterhin über einen gewissen Spielraum verfügen. Die Verantwortlichen der Stadt Zug haben Interface beauftragt, zu klären, welche Auswirkungen die kantonale Gesetzgebung auf die Betreuungsgutscheine der Stadt Zug hat.

Mandant(s)

Stadt Zug, Fachstelle Kind Jugend Familie

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Helen Amberg

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