Wenn die Renten der AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen, haben Rentenbeziehende einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Sie stellen dafür einen Antrag. Unsere Resultate zeigen, dass es anspruchsvoll ist, sich korrekt über EL zu informieren und einen Antrag einzureichen, auch wenn verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen. Neben zahlreichen Good-Practice-Beispielen, die es bereits gibt, besteht Potenzial für Anpassungen und Optimierungen gerade auch im Hinblick auf den Nichtbezug von EL. In verschiedenen Kantonen laufen Massnahmen zur Verbesserung der Information und Anmeldung oder es sind solche geplant.
In der Studie wurde untersucht, wie in den Kantonen über die EL informiert wird und wie Antragsstellende beim Anmeldeverfahren unterstützt werden. Zudem wurde erforscht, ob es in den Kantonen Bestrebungen gibt, mithilfe von Steuerdaten mögliche EL-Beziehende gezielt zu identifizieren und zu informieren. Der Auftrag umfasste auch eine Literaturanalyse zum aktuellen Forschungsstand über den Nichtbezug von EL in der Schweiz.
Um die Fragen zu beantworten, wurde eine Online-Kurzbefragung bei allen kantonalen EL-Stellen durchgeführt. In acht ausgewählten Kantonen gab es leitfadengestützte Interviews mit Durchführungsstellen, Fokusgruppen, Interviews mit weiteren Akteuren, eine Online-Befragung von AHV-Neurentenbeziehenden mit und ohne EL und telefonische Vertiefungsinterviews mit EL-Beziehenden.
- Servizio
- Ricerca, Analisi economiche
- Cliente
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- Persona di contatto
- Tamara Bischof
- In Zusammenarbeit mit
Ecoplan AG (Projektleitung)
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