Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene revidierte Epidemiengesetz (EpG) soll insbesondere den Schutz der Gesundheit von Menschen, welche sich in der Obhut von öffentlichen oder privaten Institutionen befinden, sicherstellen. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 29. April 2015 ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verpflichtet, gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den involvierten kantonalen Stellen ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, mittels welchem zukünftig der Schutz der Asylsuchenden und der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten gewährleistet werden kann. Um eine Grundlage zur Erarbeitung des geforderten Konzepts zu erhalten, hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des BAG, des SEM, der Kantonsärzteschaft und der kantonalen Asylkoordinatoren/‑innen sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Interface beauftragt, eine Soll-Ist-Analyse der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes und der Kantone durchzuführen.


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Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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Franziska Müller
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Evaluanda, Genf

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