Das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962 (Jugendheimgesetz) ist am 1. Januar 2022 im Rahmen einer Totalrevision durch das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) vom 27. November 2017  abgelöst worden. Die Totalrevision hatte zum Ziel, das Leistungsangebot zu flexibilisieren, die Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten neu zu regeln, der Bildungsdirektion mehr Steuerungskompetenzen zu übertragen und für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Zuständigkeiten zwischen Kanton, Gemeinden und Unterhaltspflichtigen zu sorgen. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes werden durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich mittels einer thematisch gegliederten Evaluation analysiert. Interface hat im Auftrag des AJB die Evaluation intern begleitet und zum Bereich der Finanzierung einen eigenen Evaluationsbericht verfasst.

Mandant(s)

Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung

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Oliver Bieri

Anfang 2022 ist im Kanton Zürich das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) in Kraft getreten – es hat das Gesetz über …