Im Kanton St. Gallen wurden die vor 2013 bestehenden 76 kommunalen Vormundschaftsbehörden durch neun Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. St.Gallen ist einer von sechs Kantonen, welcher die Organisation der KESB als Fachbehörde mit kommunaler oder regionaler Trägerschaft vorsieht. Dabei lässt das kantonale Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES) den politischen Gemeinden viel Spielraum in der Organisation der KESB, was zu einer heterogenen Organisation im Kindes- und Erwachsenenschutz innerhalb des Kantons führt. Interface evaluierte die Umsetzung des Kindes- und rwachsenschutzrechts durch die neu gebildeten Behörden und machte dabei Aussagen zur Konzeption, zur Umsetzung und zu den Aufwendungen für die verschiedenen Kostenträger (Kanton, Gemeindeverbände, Gemeinden) sowie zu den Wirkungen auf die Mitarbeitenden der KESB und die verschiedenen Anspruchsgruppen.


Prestation(s)
Thèmes
Mandant(s)
Kanton St. Gallen, Amt für Soziales
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Christof Schwenkel

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