Die vom Parlament beschlossene Revision des Krankenversicherungsgesetzes verlangt von den Kantonen Anpassungen ihres Prämienverbilligungssystems. In diesem Zusammenhang sieht der Kanton Zug eine Gesetzesrevision vor, welche auch andere Problempunkte der kantonalen Prämienverbilligung angehen soll. Interface beriet und unterstützte die Gesundheitsdirektion dabei.


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Mandant(s)
Gesundheitsdirektion des Kantons Zug
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Andreas Balthasar

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Die geänderten Bestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) traten am 1. Januar 2007 in Kraft und betreffen die Modalitäten für die Rückvergütung …