Das im Jahr 2014 vom Bundesrat verabschiedete «Nationale Konzept Seltene Krankheiten» (NKSK) verfolgt das Ziel, Menschen mit seltenen Krankheiten optimal zu versorgen. Gemäss dem Bericht des Bundesrats von 2021 stösst die Umsetzung des NKSK an Grenzen. Es bestehen Handlungsoptionen gesetzgeberischer und finanzieller Art in der Versorgung, bei der Vergütung von Leistungen und bei der Information. Zwei Motionen nehmen darauf Bezug und fordern Finanzierungsinstrumente für den Aufbau, die Koordination und Anerkennung von Angeboten für seltene Krankheiten, die Qualitätsförderung, die Dokumentation, die Beratung und Information und ein Register für seltene Krankheiten. Der Bundesrat hat die Arbeiten aufgenommen, um die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Beim BAG liegt bereits ein Normkonzept für ein entsprechendes Bundesgesetz vor. Das BAG hat Interface mit einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu den neu zu erarbeitenden rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung seltener Krankheiten betraut. Diese untersucht systematisch den Regulierungsbedarf, die erwarteten Auswirkungen auf die (Volks-)Wirtschaft, die Gesellschaft und auf das Gesundheitswesen sowie die Vollzugstauglichkeit. Interface führte eine Dokumentenanalyse, leitfadengestützte Interviews mit Stakeholdern und eine quantitative Kostenschätzung durch. Der Schlussbericht umfasst die Ergebnisse zu allen relevanten Prüfpunkten und eine Zusammenfassung in drei Sprachen.
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Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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- Stefan Essig
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