Die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure wurde 2013 eingeführt. Der Bund definiert jeweils Ziele, die die Branche zu erreichen hat. Der Bund definiert im Weiteren die Bedingungen für Projekte, die zur Kompensation der CO2-Reduktion angerechnet werden dürfen. Die Importeure von Treibstoffen haben sich zur Erreichung der Ziele zu einer Kompensationsgesellschaft (Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation [KliK]) zusammengeschlossen. Die durch das Instrument finanzierten Projekte stammen zu einem grossen Teil aus der Schweiz, mit der Revision des CO2-Gesetzes soll der Anteil der Projekte im Ausland aber ansteigen. Die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure wurde 2015 einer ersten Evaluation unterzogen. Acht Jahre nach Vorliegen der ersten Beurteilung führte Interface eine weitere Evaluation der Kompensationspflicht durch und erweiterte die Wissensgrundlagen für das Instrument. Insbesondere prüfte Interface, ob die 2016 vorgelegten Befunde noch gelten respektive wie sich das System weiterentwickelt hat. Die Evaluation zeigt entsprechende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Hinblick auf die längerfristigen klimapolitischen Ziele der Schweiz und die Revision des CO2-Gesetzes auf. Neben der formativen Ausrichtung verfolgte die Evaluation auch einen summativen Zweck: Interface prüfte die Umsetzung und Wirksamkeit der Kompensationspflicht, wobei die Anreizwirkung im Zentrum stand.
- Cliente
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Persona di contatto
- Amadea Tschannen
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