Am 16. Juni 2021 hat der Nationalrat die Motion 20.4246 SGK-S «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» überwiesen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist unter Einbezug der Akteure für die Umsetzung der Motion zuständig. Eine wichtige Grundlage für die Umsetzung liegt darin, Zahlen zum bestehenden Angebot und zum Bedarf an palliativer Behandlung und Betreuung aufzubereiten und mit den Akteuren zu validieren. Diese Arbeiten bilden die Basis für spätere Berechnungen zu den Kostenauswirkungen bei der Umsetzung der Motion. Das BAG hat Interface mit einer Grundlagenstudie zur Schätzung des Palliative-Care-Bedarfs beauftragt. Die Studie wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAG begleitet. In einem ersten Schritt entwickelte Interface ein Modell für die Bedarfsschätzung. Zweitens wurde, basierend auf dem Modell und den verfügbaren Daten, der aktuelle Bedarf abgeschätzt sowie drittens eine Projektion des Bedarfs bis 2050 vorgenommen.

Auftraggeber
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Ansprechsperson
Sarah Ziegler

Im Jahr 2004 veröffentlichte der Kanton Freiburg einen Bericht für eine umfassende Familienpolitik, in dem die Prioritäten des Kantons aufgezeigt …