Anfang 2022 ist im Kanton Zürich das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) in Kraft getreten – es hat das Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge abgelöst. Die Totalrevision hatte zum Ziel, das Leistungsangebot zu flexibilisieren, die Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten neu zu regeln, der Bildungsdirektion mehr Steuerungskompetenzen zu übertragen und für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Zuständigkeiten zwischen Kanton, Gemeinden und Unterhaltspflichtigen zu sorgen. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes werden durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich mittels einer thematisch gegliederten Evaluation analysiert. Interface hat im Auftrag des AJB einen Evaluationsbericht zum Modul Finanzierung erarbeitet, der Fragen zur Leistungs- und Kostenentwicklung im Bereich der ergänzende Hilfen zur Erziehung beantwortet und aufzeigt wie sich die Finanzierung der Leistungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden entwickelt hat. Die Evaluation legt dar, dass die Einführung des KJG sowohl positive als auch negative Auswirkungen hatte. Einerseits ist der Zugang der Leistungsbeziehenden zu den ergänzenden Hilfen zur Erziehung niederschwelliger und kantonsweit einheitlicher geworden. Andererseits sind mit dem KJG die Ausgaben der öffentlichen Hand für das System angestiegen.


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Amt für Jugend und Berufsberatung, Kanton Zürich

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