Am 1. Januar 2024 trat im Kanton Zürich das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz erhalten Menschen mit Behinderungen (MmB) mehr Selbstbestimmung und grössere Wahlfreiheit bei Wohn- und Betreuungsformen. Das Kantonale Sozialamt (KSA) setzt den beschlossenen Systemwechsel ab Januar 2024 um. Gleichzeitig begann eine dreijährige Übergangs- und Ausbauphase. Den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen kam dabei eine wichtige Rolle zu.

Im Rahmen eines Pilotprojekts unterstützte das Kantonale Sozialamt während zwei Jahren acht Institutionen als Pilotberatungsstellen. Das KSA beauftragte Interface mit der Evaluation dieser zweijährigen Pilotphase. Die Evaluation verfolgte sowohl einen formativen, lernorientierten als auch einen summativen, beurteilenden Ansatz. Interface wertete Grundlagen- und Prozessdaten aus und führte Gruppengespräche mit den an der Umsetzung beteiligten Akteuren.

Mandant(s)

Sicherheitsdirektion Kanton Zürich, Sozialamt

Contact
Franziska Müller

Die Studie der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit Interface untersucht die Rolle von Private Equity in der ambulanten Gesundheitsversorgung der …