Am 1. Januar 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) im Kanton Zürich in Kraft. Menschen mit Behinderungen (MmB) erhalten mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz grössere Freiheiten bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsformen. Das Kantonale Sozialamt (KSA) vollzieht den beschlossenen Systemwechsel ab Januar 2024. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine dreijährige Übergangs- und Ausbauphase. Eine wichtige Rolle kommt den Beratungsstellen für MmB zu. Das KSA unterstützt im Rahmen eines Pilotprojekts acht Institutionen als Pilotberatungsstellen während zwei Jahren. Diese Institutionen unterstützen das KSA generell und speziell die Abklärungsstelle in der Pilotphase darin, das Gesamtsystem zu verbessern. Das KSA hat Interface mit der Evaluation dieser zweijährigen Pilotphase betraut. Die Evaluation verfolgt einen formativen (lernorientierten) und einen summativen (beurteilenden) Ansatz. Interface wertet Grundlagen und Prozessdaten aus, führt Gruppengespräche mit den Umsetzungsakteuren und einen Workshop mit den Umsetzungsakteuren durch. Weiter führt Interface eine Online-Befragung und vertiefende Gruppengespräch mit Klientinnen und Klienten durch.
- Cliente
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich, Sozialamt
- Persona di contatto
- Franziska Müller